Hamburg: +49-40-414 600-0
Bad Schwartau: +49-451-28 067-0 

Grundsteuer

Bei der Grundsteuer gelten grundsätzlich dieselben vierteljährlichen Zahlungstermine wie bei der Gewerbesteuer.

Jedoch kann die Gemeinde verlangen, dass die Beträge

  • bis einschließlich 15 Euro auf einmal am 15. August
  • Beträge bis einschließlich 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August zu zahlen sind.