Grundsteuer
Bei der Grundsteuer gelten grundsätzlich dieselben vierteljährlichen Zahlungstermine wie bei der Gewerbesteuer.
Jedoch kann die Gemeinde verlangen, dass die Beträge
- bis einschließlich 15 Euro auf einmal am 15. August
- Beträge bis einschließlich 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August zu zahlen sind.