Heilen und Pflegen ist Ihre Stärke. Steuern unsere.
Seit vielen Jahren begleiten wir Einrichtungen und Akteure im Gesundheitswesen – von der stationären und ambulanten Versorgung über Arzt- und Heilpraxen bis hin zu gemeinnützigen Trägern – mit maßgeschneiderten Lösungen.
Branchenspezifische Steuerregelungen, komplexe Organisationsstrukturen, Umsatzsteuerbefreiungen, die steuerlich relevante Abgrenzung von Pflegeleistungen, anspruchsvolle Lohnabrechnungen, Investitionskostenzuschüsse u. v. m. sind im Gesundheitswesen Themen, die fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung erfordern. Zugleich kennen wir die hohe Arbeitsbelastung in der Branche – und setzen alles daran, Ihren administrativen Aufwand so gering und einfach wie möglich zu halten
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Reduzierter Aufwand

FAQ
Wir kümmern uns um Ihre Zahlen.
Diese kennt die branchenspezifischen Besonderheiten für Ärzte, Heilpraktiker und Pflegeeinrichtungen wie Umsatzsteuerbefreiung im Gesundheitswesen, Abrechnung mit Krankenkassen und spezielle Betriebsausgaben. So vermeiden Sie Fehler und sparen Steuern.
Viele Leistungen im Gesundheitswesen sind von der Umsatzsteuer befreit. Zusätzlich können Kosten für Praxisräume, medizinische Geräte, Personal und Fortbildungen steuerlich geltend gemacht werden.
Ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder GmbH – die richtige Rechtsform beeinflusst Ihre Steuerlast, Haftung und Flexibilität. Eine individuelle Beratung ist hier besonders wichtig
Ja, es gibt zahlreiche Förderprogramme für Pflegebetriebe. Branchenspezifisches Steuerwissen hilft, passende Zuschüsse und Fördermittel zu identifizieren und zu nutzen.
Viele Leistungen im Gesundheitswesen sind von der Umsatzsteuer befreit. Zusätzlich können Kosten für Praxisräume, medizinische Geräte, Personal und Fortbildungen steuerlich geltend gemacht werden.
Im Gesundheitswesen gibt es häufig gemischte Umsätze. Eine korrekte Trennung ist entscheidend, um Nachzahlungen und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Die Lohnabrechnung im Pflegebereich ist komplex – insbesondere wegen Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Eine professionelle Steuerberatung stellt die korrekte Abrechnung sicher.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschläge steuerfrei sein. Die genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist hierbei entscheidend.
Ja, viele Heilberufe und Pflegedienste lagern ihre Buchhaltung komplett an uns aus, um sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
Das hängt vom Einsatzbereich ab. Wichtig ist vor allem, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden – ein häufiges Risiko im Pflegebereich.
Durch eine strategische Steuerplanung, optimale Kostenstruktur und Nutzung von Fördermitteln lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen.
Viele Pflegeleistungen sind umsatzsteuerfrei, insbesondere bei medizinischer Notwendigkeit. Unterschiede bestehen je nach Art der Leistung und Abrechnung.
Ja, die Finanzverwaltung verlangt eine GoBD-konforme digitale Buchführung. Digitale Prozesse erleichtern zudem den Arbeitsalltag erheblich.
Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärung, Steueroptimierung, Beratung bei Neugründung und Expansion

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Oder telefonisch 040 414 600-0 (Mo–Fr, 9–15 Uhr).
